Welche Voraussetzungen bestehen für eine Verbeamtung?
Erst ab dem 27. Lebensjahr kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen. Vor einer Verbeamtung steht eine Befragung zur Gesundheit des Beamtenanwärters. Es werden Erkrankungen des Beamtenanwärters und die Erkrankungen der Vorfahren abgefragt. Erfolgt keine Verbeamtung kann dies in der Krankheit bzw. Gesundheitszustand des Beamten begründet sein, z. B. bei Chronischen Krankheiten, Asthma, Bandscheibenleiden, Übergewicht.
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