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Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht für private Haftpflichtrisiken damit Unachtsamkeit nicht teuer wird.

 

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Privathaftpflicht

 

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Die Privathaftpflicht ist ein absolutes Muss für jede Privatperson.

 

  • Was ist in der Privathaftpflicht versichert?

    Grundsätzlich versichert die Privathaftpflicht alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die Privathaftpflicht prüft zunächst, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Privathaftpflicht getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Privathaftpflicht im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

    Versicherter Personenkreis in der Privathaftpflicht sind:

    • Versicherungsnehmer
    • Ehegatten
    • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
    • Kinder sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
    • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
  • Versicherbare Bausteine in der Privathaftpflicht
    • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
    • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
    • Gefälligkeitsschäden
    • Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
    • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
    • Allmählichkeitsschäden
    • Verlust von Schlüsseln
    • Mitversicherung von zahmen Tieren (Schweine, Ziegen, Schafe, Schlangen, Vögel)
  • Wo gilt die Privathaftpflicht?

    Die Privathaftpflicht gilt Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

  • Welche zusätzlich Versicherungen sind zu empfehlen?

    Der Großteil aller „harmloseren“ Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei,…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, ist eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig: Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Pferdehaftpflicht oder Hundehaftpflicht schützen.

    Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies gerade bei vermieteten Objekten nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

    Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen insbesondere von Heizöl ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bzw. Öltankhaftpflicht gedeckt sind.

    Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.

 

Schadenbeispiele zur Privathaftpflicht

  • Rotwein: Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt und durch die Privathaftpflicht beglichen
  • Vorbei: Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn. Die Schaden höhe wurde auf 400 € geschätzt und durch die Privathaftpflicht beglichen
  • Weitere Schadenbeispiele
    • Zigarette: Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde von der Privathaftpflichtversicherung auf insgesamt 47.000 € geschätzt und durch die Privathaftpflicht beglichen
    • Anerkennung: Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde von der Privathaftpflichtversicherung auf insgesamt 19.000 € geschätzt und durch die Privathaftpflicht beglichen
    • Zu schnell: Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt und durch die Privathaftpflicht beglichen

 

Haftpflichtansprüche richtig absichern

Der Großteil aller „harmloseren“ Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei,…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, kann eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig ist. Üblicherweise sind dies Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere,u. ä.).

Für andere gefährlichere Luxustiere (z.B. Spinnen, Schlangen, Echsen, usw.) empfiehlt es sich immer das Gespräch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer zu suchen.

 

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In dem Video erklärt Miri kurz und knapp die "Privathaftpflicht"

 

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