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Skipperhaftpflicht

Als Skipper einer gecharterten Yacht tragen Sie große Verantwortung für Mensch und Maschine. Doch was passiert, wenn der Versicherungsschutz für das Charterboot nicht ausreicht? Lichten Sie den Anker entspannt! Mit einer günstigen Skipperhaftpflicht bereits ab 85 Euro im Jahr sind Sie an Bord bestens abgesichert.


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Skipperhaftpflicht


Gehen Sie unbesorgt an Bord – mit der Skipperhaftpflicht
Als Skipper einer gecharterten Yacht tragen Sie große Verantwortung für Mensch und Maschine. Doch was passiert, wenn der Versicherungsschutz für das Charterboot nicht ausreicht? Lichten Sie den Anker entspannt! Mit unserer günstigen Skipperhaftpflicht sind Sie an Bord bestens abgesichert.

  • Schäden an der gecharterten Yacht sind auch bei grober Fahrlässigkeit in der Skipperhaftpflicht gedeckt
  • Übernahme durch die Skipperhaftpflicht von Haftpflichtansprüchen der Crewmitglieder
  • Hohe Deckungssummen in der Skipperhaftpflicht von drei oder sechs Mio. Euro

Eine Skipperhaftpflicht muss nicht teuer sein

 

Optional dazubuchbar – die Reiserücktrittskostenversicherung für Skipper
Bei allem seemännischen Können – was tun, wenn Sie als Skipper oder ein Crewmitglied kurz vor dem Ablegen ausfällt? Krankheit oder andere zwingende Gründe können nicht nur einen Törn ins Wasser fallen lassen, sondern auch viel Geld kosten.

Gehen Sie auf Nummer sicher. Mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung für Skipper sind alle im Vertrag genannten Personen nicht nur einzeln gegen die Kosten eines Reiserücktritts versichert, sondern automatisch auch bei Ausfall des Skippers.

 

Beste Absicherung durch eine Skipperhaftpflicht im Schadensfall
Charterboote sind in der Regel haftpflichtversichert. Im Schadensfall reichen Versicherungsschutz und Versicherungssumme allerdings oft nicht aus. Damit Ihr Törn nicht zum finanziellen Schiffbruch wird, ist eine erweiterte Skipperhaftpflicht unverzichtbar. Sie ersetzt alle Schäden, die aus dem Führen und Gebrauch des Charterbootes entstehen oder wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

  • Unkompliziert: pauschale Abdeckung aller Charters/Törns innerhalb des versicherten Zeitraums
  • Schäden an einer gecharterten Yacht sind auch bei grober Fahrlässigkeit gedeckt (bis 550.000 Euro bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung nach Kaution)
  • Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahme in ausländischen Häfen sind mitversichert (bis 50.000 Euro)
  • 20.000 Euro für Ansprüche des Vercharterers für Charterausfälle als Folge eines verschuldeten Kaskoschadens
  • Abgedeckt sind auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen, zum Beispiel von Crewmitgliedern

Schutz für Skipper und Crew durch eine günstige Skipperhaftpflicht
Ob bei Personenschäden, Sachschäden oder Unfällen – eine Skipperhaftpflicht sichert Sie auf jedem Törn und in jedem Revier rund um den Globus optimal ab, mit Ausnahme der USA und Kanada. Geschützt sind aber nicht nur Sie als Skipper, sondern auch Ihre Crewmitglieder.

  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen, z. B. von Crewmitgliedern sind in der Skipperhaftpflicht mitversichert
  • Hotel- und Fahrtkosten werden durch eine Skipperhaftpflicht bei Abbruch des Törns aufgrund von Fahr- und Seeuntüchtigkeit nach schuldhaft verursachtem Schaden bis 1.000 Euro ersetzt
  • Das Ziehen z. B. von Wasserskiläufern und Wakeboards ist in der Skipperhaftpflicht mitversichert

Versicherungsschutz
Weltweit versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten, nicht gewerblichen Führen von gecharterten oder fremden Wasserfahrzeugen. Darüber hinaus gelten die folgenden Erweiterungen:

  • Schäden an einer gecharterten Yacht sind bei grober Fahrlässigkeit gedeckt (bis 550.000 Euro bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung nach Kaution)
  • 3 oder 6 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden wählbar
  • 50.000 Euro für Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahme in ausländischen Häfen
  • 20.000 Euro für Ansprüche des Vercharterers für Charterausfälle als Folge eines verschuldeten Kaskoschadens
  • Hotel- und Fahrtkosten bei Abbruch des Törns aufgrund Fahr- und Seeuntüchtigkeit nach schuldhaft verursachtem Schaden bis 1.000 EUR
  • Benutzung von Beibooten mit Hilfsmotor bis zu einer Motorstärke bis zu 20 PS
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen, zum Beispiel von Crewmitgliedern

Ausschlüsse
Es besteht kein Versicherungsschutz für das Führen von Motoryachten mit mehr als 750 PS und Segelyachten mit mehr als 120 qm Segelfläche (Groß- und Vorsegel, nicht Spinnaker). Auf Anfrage kann auch hier Versicherungsschutz gewährt werden.


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