Fohlenversicherung - Leibesfruchtversicherung
Ein Fohlen soll geboren werden. Gerade die Zeit vor und nach der Geburt ist am Gefährdesten. Sie haben bereits viel Zeit und Geld investiert und was ist, wenn doch mal etwas passiert.
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FohlenversicherungMit dieser Versicherung können Sie bereits das Fohlen vor der Geburt versichern. Auch das erste Jahr nach der Geburt ist das Pferdchen abgesichert.
Die Versicherung leistet ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall. Ab dem 29. Tag nach der Geburt bis zum vollendeten 1. Lebensjahr entschädigt die Versicherung für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl.
Die Fohlen-Versicherung (Fohlen, Jährlinge und 2-jährige)
Auch hier leistet die Versicherung bei Schäden durch Tod, Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl.
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Fohlenversicherung
Weitere Informationen zur Leibesfruchtversicherung finden Sie hier:
Flyer zur Leibesfruchtversicherung [PDF]Antrag zur Leibesfruchtversicherung [PDF]
Besondere Bedingungen zur PferdeSicher plus [PDF]
Allg. Bedingungen für die Versicherung von Pferden [PDF]
Allg. Bedingungen für den Pferde-OP-Schutz [PDF]
Allg. Bedingungen für die Pferdekrankenversicherung [PDF]