Kutschenhaftpflicht-Versicherung
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Kutschenhaftpflicht-VersicherungSobald ein Pferd vor eine Kutsche gespannt wird, spricht man von einem Zugtier. Dieses zusätzliche Risiko als Zugpferd wird gesondert in Verbindung mit dem Kutschfahrtenrisiko versichert.
Das Kuschfahrtenrisiko kann über eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung mit abgesichert werden. Oftmals sind private Kutschfahrten sogar beitragsfrei eingeschlossen.
Gewerbliche Kutschfahren und Planwagenfahrten müssen über die Kutschpferdversicherung, Planwagen-Haftpflicht-Versicherung bzw. Kutschenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Was versteht man unter "private Kutschfahrten"?
Das versicherte Reitpferd wird als Zugpferd genutzt. Hierbei ist der Besitz und Verwendung von einer oder mehrerer Kutschen zum privaten unentgeltlichen Gebrauch (nicht gewerblich) versichert, z. B. für eine Sonntagsausfahrt einer Familie. Die versicherte Kutsche darf max. 6 Fahrgastplätze zuzüglich Kutscher nicht übersteigen.
Prämien für die Kutschpferd-Versicherung, Kutschen-Haftpflichtversicherung bzw. Planwagenhaftpflicht-Versicherung finden Sie im Angebotsvergleich.
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