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Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflicht oder auch Öltankversicherung ist für jeden Inhaber eines Öltanks unumgänglich.


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Gewässerschadenhaftpflicht


Diese Versicherungsart benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen. Dass dies ein übermäßig hohes Risiko darstellt ist mit einem einfachen Rachenbeispiel zu belegen. So kann ein einziger Liter Heizöl bereits 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Leck immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät.

Der Inhaber einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen haftet bei Schäden auch ohne eigenes Verschulden unbegrenzt.


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