Grundunfähigkeitsversicherung
Die Grundunfähigkeitsversicherung ist ein völlig neues Produkt, das im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten, die Sie im täglichen Leben brauchen, eine monatliche Rente zahlt.
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GrundunfähigkeitsversicherungDie Grundunfähigkeitsversicherungsrente bei Unfall oder Krankheit ist eine Alternative oder auch eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein völlig neues Produkt, das im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten, die Sie im täglichen Leben brauchen, eine monatliche Rente zahlt.
Geleistet wird, wenn Sie im Sinne unseres einfachen Fähigkeitenkatalogs infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall beeinträchtigt sind. Eine Beeinträchtigung besteht, wenn Sie nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig waren oder nicht fähig sein werden, mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog unter (A) oder drei der im Fähigkeitenkatalog unter (B) beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
Grundunfähigkeitsversicherung
Fähigkeiten A | |
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Sehen | Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen. |
Sprechen | Sie können nicht sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. |
Sich orientieren | Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren. |
Hände gebrauchen | Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. |
Fähigkeiten B | |
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Hören | Sie können nicht hören. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen. |
Gehen | Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen. |
Treppen steigen | Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten. |
Knien oder Bücken | Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten. |
Sitzen | Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen. |
Stehen | Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen. |
Greifen | Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen. |
Arme bewegen | Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an. |
Heben und Tragen | Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen. |
Auto fahren | Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein. |
Bei der Versicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten gibt es enorme Unterschiede bei den angebotenen Leistung. Vergleichen Sie unverbindlich ein ausführliches und umfangreiches Angebot.
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