Drittfahrerschutz
Kein eigenes Auto aber trotzdem mobil? Sie sind Fahranfänger oder besitzen (noch) keinen eigenen Pkw, nutzen aber öfter die Autos von Eltern, Geschwistern oder anderen Familienangehörigen? Dann ist der Drittfahrerschutz für nur 285,60 € im Jahr genau das Richtige für Sie! Denn damit können alle Autos gefahren werden.
Ich möchte einen personengebundenen Drittfahrerschutz abschließen:
Drittfahrerschutz: Hohe Beiträge in der Kfz-Versicherung sind von gestern! Fahren Sie jedes Auto.
Sie haben sich spontan ein Auto geliehen oder wollen dauerhaft ein Auto vom Bekannten bzw. einem Familienmitglied fahren – nun heißt es, einfach einsteigen, losfahren und ab zum See.
Doch halt: Sind Sie mit dem geliehenen Fahrzeug überhaupt im Schadenfall versichert, obwohl Sie nicht im Fahrerkreis der Kfz-Versicherung genannt sind?
Die Antwort lautet: Jein.
Der Versicherer des Fahrzeugs wird im Rahmen der Versicherungsbedingungen für Haftpflicht- und Vollkaskoschäden aufkommen, ohne Frage.
Die Gesellschaft darf jedoch vertraglich vereinbarte Strafen und Beitragsnachforderungen erheben.
Und wer zahlt die Selbstbeteiligung und den finanziellen Schaden durch die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse?
Während die meisten Kfz-Versicherer für Fahranfänger Zuschläge teilweise von 300% und mehr je Fahrzeug verlangen, gibt es Haftpflichtkasse Einfach fahren - Wir versichern den Fahrer!
Dabei ist es völlig egal wie viele oder welche PKW Sie als Privatperson nutzen.
Nicht nur die Nutzung von PKW, sondern auch von Motorrädern und Campingfahrzeugen ist versichert.
Warum also mehr Prämie zahlen?
Die Vorteile unseres Drittfahrerschutzes
- Für günstige 285,60 € im Jahr
- Es ist unerheblich bei welchem Versicherer das Fahrzeug versichert ist.
- Nicht nur die Nutzung von PKW, sondern auch von Motorrädern und Campingfahrzeugen ist versichert.
- Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis 5.000 € werden übernommen, die dadurch entstehen, dass Sie nicht als berechtigter Fahrer in der Pkw-Versicherung aufgeführt sind.
- Erstattung von Rückstufungsschäden (Wird mit dem Fahrzeug eines Dritten ein Schaden verursacht, dann wird die Kfz-Versicherung des Dritten ggf. zurückgestuft. Der Schaden, den der Dritte durch die Schlechterstufung erleidet, wird erstattet)
- in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf maximal 120% des aktuellen Jahresbeitrags (inklusive Versicherungssteuer) begrenzt
- in der Vollkasko-Versicherung auf maximal 75% des aktuellen Jahresbeitrags (inklusive Versicherungssteuer) begrenzt
- Erstattung von Vertragsstrafen
- Erstattung der Kasko-Selbstbeteiligung
- Erstattung der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Carsharing für PKWs und Motorräder: bis 250 Euro
Ein Schadenbeispiel aus der Praxis
Lukas nutzt regelmäßig das Auto seines Vaters. Als er sonntags vom Fußball-Training nach Hause fährt, passiert ihm ein Auffahrunfall. Im Kfz-Vertrag ist Lukas nicht als ständiger Fahrer des Fahrzeugs berücksichtigt, zumal dies den Versicherungsbeitrag seines Vaters zusätzlich erhöht hätte. Gut, dass Lukas den Drittfahrerschutz abgeschlossen hat.
Sparbeispiel
Sohn wird 18 Jahre und möchte das Fahrzeug der Eltern regelmäßig nutzen. Jetzt gibt es zwei Optionen:
Einschluss Sohn in den Fahrerkreis des PKW der Eltern | Abschluss eines Drittfahrerschutzes auf den Sohn |
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Beitrag vor Einschluss: 548,03€ | Beitrag* ohne Einschluss in den Fahrerkreis: 548,03€ Beitrag Drittfahrerschutz: 285,60€ |
Beitrag* nach Einschluss: 1014,16€ | Gesamtbeitrag = 833,63€ Ersparnis = 180,53€ + Sohn baut sich eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf! |
Ich möchte einen personengebundenen Drittfahrerschutz abschließen:
Weitere Informationen zum Drittfahrerschutz
Flyer zum Drittfahrerschutz [PDF]Antrag zum Drittfahrerschutz [PDF]
FAQ zum Drittfahrerschutz [PDF]
Schadenanzeige zum Drittfahrerschutz [PDF]
Merkblatt zur Kfz-Versicherung [PDF]
In dem Video erfahren Sie mehr zum Drittfahrerschutz