Autoinhaltsversicherung
Die Werkverkehrsversicherung - Sicherheit für Ihre Ladung.
Bei der Werkverkehrsversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Transportversicherung (Güterverkehrsversicherung). Die Werkverkehrsversicherung wird auch Fahrzeuginhaltsversicherung oder Autoinhaltsversicherung genannt.
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AutoinhaltsversicherungWährend eines Transports kann viel passieren. Ihre eigenen Waren und Güter oder die Ihrer Kunden (z.B. bei Auslieferung) können beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Eine Autoinhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen dieser Risiken.
Fast jedes Unternehmen transportiert zur Waren oder Güter mit eigenen Fahrzeugen zu Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten. Hier werden oftmals erhebliche Werte mit einem LKW, Lieferwagen oder PKW mit Anhänger bewegt. Bei einem Unfall sind nur Schäden an dem eigenen Fahrzeug versichert über die Vollkaskoversicherung der KFZ-Versicherung versichert nicht aber der Autoinhalt.
Mit einer Werkverkehrsversicherung sind auch Schäden an dem Autoinhalt – der Ladung -abgesichert. Auch Werkzeuge und Maschinen (Arbeitsmittel) sind in der Autoinhaltsversicherung mitversichert. Ebenso können Be- und Entladung entstehen mitversichert werden.
Welche Gefahren sichert die Autoinhaltsversicherung ab?
Die Autoinhaltsversicherung erstattet Ihnen u.a. den Schäden durch Verlust oder Beschädigung der Waren und Güter in folgenden Fällen:
- Unfall des Transportfahrzeuges
- Brand, Explosion
- Diebstahl des gesamten Fahrzeuges
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
- höhere Gewalt (Naturereignisse wie z.B. Blitzeis)
- Raub und räuberische Erpressung
- Beschädigung der Güter
Darüberhinaus können noch zusätzliche Bausteine ergänzt und so auf Ihre Ansprüche angepasst werden.
Ein wichtiger Hinweis da leider etwas unbekannt:
Für Werksverkehr (eigene Transporte mit eigener Ware) ist eine Transportversicherung keine Pflicht. Eine Anmeldung aller Fahrzeuge welche inkl. Anhänger über 3,5 Tonnen wiegen (kostenfrei) jedoch schon. Registrieren Sie Ihr Fahrzeug bevor die BAG Sie anhält.
Hinweise unter:
http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare_Hinweisblaetter/Hinweise_Werkverkehr.pdf?__blob=publicationFile
Formular unter:
http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare_Hinweisblaetter/Formular_Werkverkehr.pdf?__blob=publicationFile
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Weitere Informationen zur Autoinhaltsversicherung finden Sie hier:
Merkblatt zur Kfz-Versicherung [PDF]