Frachtführerversicherung
Der richtige Versicherungsschutz für Transporte macht das finanzielle Verkehrshaftungsrisiko berechenbar, denn Frachtführer tragen die Verantwortung für die Unversehrtheit und vertragsgemäße Ablieferung der von ihnen zur Beförderung übernommenen Güter bis zum Bestimmungsort. Auf dem Transportweg können Güter beschädigt oder gestohlen werden.
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FrachtführerversicherungDie Frachtführerversicherung schützt den Frachtführer bei Güterbeförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigung und/oder Verlust der beförderten Güter gestellt werden.
Der Versicherungsschutz Frachtführerversicherung umfasst u.a.:
- die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist,
- die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche.
- Rechtsverteidigungs-, Schadenabwendungs- und Minderungskosten.
- Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden.
- 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro kg des Rohgewichtes der Sendung (ca. 10,50 EUR) nach § 431 HGB, Art. 23, Abs. 3 CMR.
- als Zusatzbaustein: Bei Bedarf können höhere Beträge vereinbart werden (z.B. auf 40SZR oder EUR je Paket)
- als Zusatzbaustein: Die Hakenlastversicherung. Diese schützt professionelle Abschlepp-, Bergungsunternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufträge innerhalb Deutschlands vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigung und/oder Verlust an sie gestellt werden.
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