Wer braucht eine Frachtführerversicherung?
Die Frachtführerversicherung ist gemäß § 7a GüKG eine Pflichtversicherung für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Der Nachweis über eine gültige Verkehrshaftungsversicherung ist während dem Transport mitzuführen und muß auf Verlangen dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) vorgelegt werden können.
Frachtführer ist im Sinne des Gesetzes jeder, der gewerbsmäßig mit eigenen Fahrzeugen Güter befördert und eine Erlaubnis nach § 3 GüKG benötigt.
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