Was versichert eine Frachtführerversicherung?
Die Frachtführerversicherung schützt den Frachtführer bei Güterbeförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigung und/oder Verlust der beförderten Güter gestellt werden.
Der Versicherungsschutz Frachtführerversicherung umfasst u.a.:
- die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist,
- die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche.
- Rechtsverteidigungs-, Schadenabwendungs- und Minderungskosten.
- Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden.
- 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro kg des Rohgewichtes der Sendung (ca. 10,50 EUR) nach § 431 HGB, Art. 23, Abs. 3 CMR.
- als Zusatzbaustein: Bei Bedarf können höhere Beträge vereinbart werden (z.B. auf 40SZR oder EUR je Paket)
- als Zusatzbaustein: Die Hakenlastversicherung. Diese schützt professionelle Abschlepp-, Bergungsunternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufträge innerhalb Deutschlands vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Beschädigung und/oder Verlust an sie gestellt werden.
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