Was leistet eine Frachtführerversicherung?
Der Frachtführer haftet für übernommene Güter im Straßengüterverkehr im Rahmen der vertraglichen Geschäftsbedingungen oder der gesetzlichen Bestimmungen (HGB), grenzüberschreitend nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) sowie im Kabotageverkehr (innerstaatlicher Straßengüterverkehr in der Europäischen Union), wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes nachweislich in der Zeit zwischen Annahme und Ablieferung entstanden sind.
Mit der Verkehrshaftungsversicherung sind die gesetzlichen Schadenersatzansprüche gemäß HGB und GüKG (nationaler Güterkraftverkehr) sowie CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) versichert.
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