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Pferdetransporter Versicherung

Schließen Sie eine Pferdetransporter Versicherung ab und sparen Sie mit günstigen Beiträgen.



Einen Pferdetransporter als LKW bzw. als Lieferwagen zu versichern ist oftmals sehr teuer. Außerdem kann man einem Pferdetransporter eigentlich nicht unbedingt als LKW oder Lieferwagen bezeichnen.

Wir haben eine Lösung die einen Pferde-Transporter pauschal ohne Einstufung nach Prozenten oder schadenfreie Jahre versichert.

Eine Pferdetransporterversicherung, die einen Pferdetransporter (privat oder zu Sportzwecke) kostet jährlich in der Kfz-Haftpflicht nur 451,87€.

Eine Pferdetransporter-Kasko-Versicherung kann zusätzlich preiswert mit abgesichert werden. Man unterscheidet hier zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.

Die Pferdetransporter-Teilkasko-Versicherung zahlt bei Diebstahlschäden, bei Glasbruch oder falls Ihr Fahrzeug einen Brandschaden hat. Auch Wildunfälle fallen unter die Teilkasko-Versicherung.

Die Pferdetransporter-Vollkasko-Versicherung zahlt zusätzlich auch bei Sachschäden am Fahrzeug, welche durch Ihr Verschulden zustande kamen.


  • Innere Betriebsschäden

    Der Schutz der Zusatzdeckung für Innere Betriebsschäden ist eine Zusatzdeckung zur Kasko: Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Betriebsschäden an Motor und Getriebe, die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen. Dazu zählen z. B. Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern (z. B. Betankung mit falscher Kraftstoffsorte, Fehlschaltung des Getriebes).

    Was ist versichert?
    Zum Getriebe gehörende Teile:

    • Anlasser,
    • Aufladesysteme (z. B. Kompressoren, Turbolader),
    • Auspuffanlage einschließlich Halterungen,
    • Kraftstoffsystem am Motor,
    • Kühlung (Wasserpumpe, Lüfter, Thermostatleitungen),
    • Kurbelwelle mit Lagerung,
    • Lichtmaschine,
    • Motorblock mit Büchsen,
    • Motorbremse,
    • Nockenwelle mit Antrieb,
    • Ölpumpe,
    • Ölwanne,
    • Pleuel,
    • Steuergerät,
    • Triebwerk mit Kolben,
    • Zylinderkopf mit eingebauten Teilen.
    • Längstrieb (Kardan-, Gelenkwelle einschließlich Zwischenlager),
    • Steuergerät,
    • Wechsel- und Schaltgetriebe einschließlich Schaltgestänge,
    • Kupplung und Befestigungsteile.

    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.


    Wer ist versichert?

    • Motors bzw. Getriebes:
      Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Motors bzw. Getriebes gleicher Art und Güte am Tag des Schadens aufgewendet werden muss; maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
    • Rest- und Altteile:
      Rest- und Altteile verbleiben beim VN und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
  • Eigenschaden außerhalb vom Betriebsgelände

    Das Thema Eigenschäden - auch Eigenkollisionsschaden genannt - ist ein Zusatzbaustein zur Haftpfl ichtdeckung, da grundsätzlich die Haftpfl icht nur Regressansprüche Dritter deckt.

    Ein Eigenschaden im klassischen Sinn liegt z.B. bei folgender Fallkonstellation vor: Der VN fährt mit seinem versicherten Kfz gegen seinen eigenen Zweitwagen oder seinen eigenen Zaun. Hier leisten wir keine Entschädigung. Es fehlt am Drittschaden.

    Der Fahrer leiht sich vom VN das versicherte Kfz. Damit fährt der Fahrer gegen sein eigenes Kfz (oder einen anderen Gegenstand im Eigentum des Fahrers). Auch hierbei handelt es sich um einen klassischen Eigenschaden. Wir leisten keine Entschädigung. Es fehlt am Drittschaden.

    Beispiel 1: Dem Ehemann und der Ehefrau gehören jeweils ein Kfz. Jeder ist Eigentümer seines Kfz, und dies ist auch in der Zulassungsbescheinigung so vermerkt. Beide Kfz sind aber auf den Ehemann versichert. Die Ehefrau beschädigt mit ihrem Kfz das des Ehemanns. Hier greift der Risikoausschluss A.1.5.6. Die Ehefrau ist mitversicherte Person. Der Ehemann ist VN und gleichzeitig geschädigt.

    Beispiel 2: Dem VN gehören mehrere Fahrzeuge , die alle auf ihn versichert sind. Ein Fahrer fährt auf den anderes KFZ des VN auf.

  • Die Kredit- Leasing-Differenzdeckung (GAP-Deckung)

    Sofern es sich um ein KFZ handelt, der auf der Grundlage eines Leasing- Kredit oder Mietkaufvertrages genutzt wird, ist eine Zusatzdeckung zur Vollkasko, die sogenannte GAP-Deckung enthalten, die die Restbeträge absichert, die aus dem Leasingvertrag entstehen können.

    Im Rahmen der GAP-Deckung wird der Differenzbetrag zwischen dem Leasingwert und dem Fahrzeugwert ersetzt.

    Versichert istdie Differenz im Schadensfall gegen

    • Beschädigung,
    • Zerstörung,
    • Totalschaden oder
    • Verlust

    Kommt es bei der GAP-Deckung zu einem Schaden, so bleibt Ihre Vollkasko hiervon unberührt, das heißt die SF-Klasse wird durch den Schaden eine GAP-Deckung nicht „gestuft“, sodass auch im Folgejahr von den günstigen Prämien profi tiert werden kann.


Pferdetransporter Versicherungsvergleich - warum bei innofima®?

Die Pferdetransporter Versicherung ist inzwischen sehr kompliziert und die Leistungen sind unterschiedlich. Anbieter zum Vergleich von Versicherungen gibt es zahlreiche. Sicherlich können Sie einen Pferdetransporter Versicherungsvergleich überall durchführen.


Was ist also das Besondere beim Pferdetransporter Versicherungsvergleich von innofima®?

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