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Mietnomaden-Versicherung

Die Mietnomaden-Versicherung – der Zusatzschutz für Vermieter vor den finanziellen Schäden durch Mietnomaden


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Mietnomanden-Versicherung


Mietnomaden ziehen in ein Mietobjekt mit der festen Absicht, keine Miete zu zahlen. Sie wissen, dass es lange dauert, sie wieder los zu werden. Oft beschädigen sie außerdem noch mutwillig die Wohnung oder lassen sie verwahrlosen. Mietnomaden vor Vertragsschluss zu erkennen, ist schwer, sie wieder aus der eigenen Immobilie herauszubekommen meist langwierig. Nach der Kündigung vergeht oft bis zu einem Jahr. Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen fallen weg. Hinzu kommen oft Beschädigungen am Mietobjekt. So summiert sich der finanzielle Verlust durch Mietnomaden und deren Vandalismusschäden schnell auf mehrere tausend Euro. Besonders schlimm wird es, wenn bei einer Immobilienfinanzierung die Mieteinnahmen fest einkalkuliert wurden. Bleiben diese dann aus, kann die gesamte Finanzierung kippen.

Die Mietnomaden-Versicherung leistet bei:

  • Miet- und Mietnebenkostenausfall ab der Kündigung für die Zeit, in der der „Mieter” die Wohnung weiterhin nutzt und die Mietkaution aufgebraucht ist
  • Schäden durch mutwillige Zerstörung oder Abhandenkommen
  • Ungezieferbefall, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben, infolge von Verunreinigung
  • Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z. B. durch unterlassenes Lüften und Säubern oder den Tod des Mieters

Mitversichert sind folgende Kosten, wenn die Mietnomaden das Mietobjekt auch zerstören:

  • für Aufräumung oder Entsorgung
  • für Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
  • für Reinigung, Renovierung, Desinfektion.

Versicherungssummen
Sachschäden können Sie mit 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro absichern.
Mietausfall für sechs Monate (max. 5.000 Euro) oder für zwölf Monate (max. 10.000 Euro).

Zeitpunkt des Versicherungsschutzes
Bei neuen Mietverhältnissen besteht sofort ab Vertragsschluss Versicherungsschutz, bei bestehenden nach sechs Monaten.

Der besondere Rhion-Vorteil:
Sollte die Immobilie nach der Räumung wegen einer erforderlichen Sanierung oder Renovierung nicht vermietbar sein, leisten wir zusätzlich für die Dauer von 2 Monaten Entschädigung für den Ausfall der Kaltmiete für die Zeit dieser Arbeiten.

Tipp

Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um die juristischen Möglichkeiten gegen Mietnomaden zu nutzen.


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Weitere Informationen zur Mietnomaden-Versicherung finden Sie hier:

Flyer zur Mietnomaden-Versicherung [PDF]
Allgemeine Bedingungen [PDF]
Besondere Bedingungen [PDF]


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