Campingversicherung
Der "Inhalts-Schutz für Unterwegs" speziell für Diebstahl aus Wohnwagen, Wohnmobil, Campingfahrzeugen und PKW bis 3,5t
Gängige Hausratversicherungen sichern den Autoinhalt von Privatkunden nur begrenzt ab. Die Klausel „Diebstahl aus dem Kfz“ birgt Einschränkungen bezüglich versicherter Gegenstände, dem Geltungsbereich sowie der Entschädigungshöhe. Hier greift die Campingversicherung.
zum Onlineabschluss:
CampingversicherungEine Wohnmobilversicherung muss nicht zwangsläufig teuer sein. Man sollte aber die verschiedenen Angebote auf dem Versicherungsmarkt vergleichen, um das passende Angebot für sich zu finden. Nicht überall, wo umfassende Leistungsangebote in der Werbung versprochen werden, werden diese Leistungen auch an den Kunden weitergegeben. Entsprechend muss man sich die Angebote im Detail anschauen. Es ist auch möglich eine Versicherung abzuschließen, die tatsächlich viele Leistungen bietet und dennoch günstig ist.
Umfassender Schutz
Das neue Produkt bietet Schutz für alle beweglichen Gegenstände im Fahrzeuginnenraum eines in Deutschland behördlich zugelassenen Kraftfahrzeuges (maximal 3,5 Tonnen Nutzlast). Es ist für eigene Fahrzeuge als auch in Mietfahrzeuge erhältlich. Das Produkt gilt europaweit und beinhaltet eine 24-Stunden-Deckung. Eine Nachtzeitklausel entfällt.
Eine Wohnmobilversicherung ist eine nützliche Absicherung für Menschen, die gerne mit ihrem Wohnmobil campen gehen und ihren Reise-Haushalt und Inhalt Wohnmobilversichern wollen. Bei einer solchen Versicherung ist das Wohnmobil an sich versichert, aber auch Gegenstände, die im Wohnmobil mitgeführt werden. Elektronische Geräte wie Laptops, Handys oder Navigationsgeräte, das Reisegepäck oder andere Wertsachen sind mit dieser Versicherung abgesichert. Den Wohnmobilinhalt kann man also gut versichern. Es gibt verschiedene Fälle, in denen die Wohnmobilversicherung zum Tragen kommen kann.
Was ist versichert?
Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs, beruflich und gewerblich überlassene Sachen sowie alle weiteren Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgegenstände, die zur privaten Nutzung dienen und im Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Dies sind unter anderem:
- Reisegepäck
- Campingausstattung
- Bargeld & Wertsachen bis 3.500 Euro
- Elektronik (Handy, Laptops, Kameras)
- Fahrräder und Sportgeräte
- Kanus-, Ruder, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte
- Fall- und Gleitschirme (z.B. Kite-Ausrüstung)
- Dienstlich genutzte Gegenstände u.v.m.
Abgesichert ist der Reise-Hausrat auch
- auf der gesamten selbstgenutzten Parzelle
- im Vorzelt
- in verschlossenen Dach- oder Heckboxen
- im Winterlager
- im dauerhaft abgestellten Zustand (Dauercamping)
Hausratversicherung Diebstahl aus dem Kfz (Standard-Deckung) |
Autoinhaltsversicherung | |
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Diebstahl, Raub, Vandalismus (auch bei Totalentwendung des Kfz) |
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Brand, Explosion, Blitzschlag | ![]() |
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Sturm / Hagel | - | ![]() |
Unfall mit dem Fahrzeug (fremdverschuldet, eigenverschuldet) |
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Rund um die Uhr (24-Stunden-Deckung) |
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Wertsachen | - | ![]() |
Bargeld | - | ![]() |
Elektronische Geräte (z. B. Handy, Laptop, mobiles Navi) |
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Berufliche Gegenstände | - | ![]() |
Europaweit | - | ![]() |
Weltweit | - | ![]() |
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