Pferdehaftpflicht
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.
weiter zu unserm Vergleich:
Pferdehaftpflicht
Mit innofima® finden Sie schnell und bequem Ihr persönliches Angebot.
Die Pferdehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Pferdes.
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können ohne eine Pferdehaftpflicht schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten schnell überschreiten.
Die Pferdehaftpflicht gilt für die private Pferdenutzung. Sollten Sie ein Pferd (Schulpferd) zur gewerblichen Nutzung haben, schauen Sie bei unserer Schulpferdehaftpflicht.
Schadenbeispiele zur Pferdehaftpflicht
- Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern und verursachte einen erheblichen Flurschaden. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt und durch die Pferdehaftpflicht beglichen
- Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei 2 Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt und durch die Pferdehaftpflicht beglichen.
weiter zu unserm Vergleich:
Pferdehaftpflicht