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Pferdehaftpflicht

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.


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Pferdehaftpflicht


Die Pferdehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Pferdes.

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können ohne eine Pferdehaftpflicht schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten schnell überschreiten.

Die Pferdehaftpflicht gilt für die private Pferdenutzung. Sollten Sie ein Pferd (Schulpferd) zur gewerblichen Nutzung haben, schauen Sie bei unserer Schulpferdehaftpflicht.


  • Was ist in der Pferdehaftpflicht versichert?

    Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz in der Pferdehaftpflicht besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

  • Versicherte Gefahren und Schäden sind in der Pferdehaftpflicht versichert?
    • Personenschäden sind in der Pferdehaftpflicht versichert
    • Sachschäden sind in der Pferdehaftpflicht versichert
    • Vermögensschäden sind in der Pferdehaftpflicht versichert.

    Zusätzlich versicherbar sind in der Pferdehaftpflichtversicherung:
    • Mietsachschäden (z.B. an Pferdeboxen oder Pferdeanhängern)
    • Tierhüterrisiko
    • Flurschäden
    • Fohlen
    • Deckschäden
    • Private Kutschfahrten
    • Reitbeteiligungen
    • Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
  • Wo gilt die Pferdehaftpflicht?

    Die Pferdehaftpflicht gilt Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

  • Welche Zahlungen leistet die Pferdehaftpflicht im Schadenfall?

    Die Pferdehaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Pferdehaftpflicht im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

  • Welche zusätzlichen Versicherungen zur Pferdehaftpflicht sind zu empfehlen?

    Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Pferdekrankenversicherung oder eine Pferde-OP-Versicherung. Aber nicht nur Ihr Pferd sollte eine Absicherung wie die Pferdehaftpflicht erfahren.

    Haben Sie bereits für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft Vorsorge getroffen? Z.B. durch eine Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Schadenbeispiele zur Pferdehaftpflicht

  • Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern und verursachte einen erheblichen Flurschaden. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt und durch die Pferdehaftpflicht beglichen
  • Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei 2 Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt und durch die Pferdehaftpflicht beglichen.


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