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Reitlehrerhaftpflicht

Berufshaftpflichtversicherung für Reitlehrer mit oder ohne Lizenz – Haupt- oder Nebenbberuflich Bereiter, Kutschfahrlehrer und Reittherapeuten

Reitlehrerhaftpflicht. Darauf können Sie vertrauen.

Die Reitlehrerhaftpflicht ist die Haftpflichtversicherung für Reitlehrer, Kutschfahrlehrer und Bereiter. Es gibt viele gute Gründe, sich mit einer Reitlehrerhaftpflicht rundum sicher zu fühlen.



Die Reitlehrer- und Bereiter-Haftpflichtversicherung ist für Reitlehrer unumgänglich, wenn Sie entgeltlich oder auch unentgeltlich Reitstunden geben. Diese Versicherung schützt Sie vor dem finanziellen Desaster. Während einer Reitstunde unterstehen die Reitschüler Ihrer Aufsichtspflicht.


Die günstige Reitlehrerhaftpflicht Preise:

  • Reitlehrerhaftpflicht ab 105,20 €
  • Reitlehrerhaftpflicht inkl. Schäden am Berittpferd bis 25.000 Euro ab 261,40 €

Als Reitlehrer haften Sie persönlich, sofern Sie im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursachen. Auch das Bereiten von fremden Tieren ist über diese Versicherung abgesichert (nicht aber die Schäden am berittenen Tier). 


  • Wer benötigt eine Reitlehrerhaftpflicht?

    Eine Reitlhrerhaftpflicht benötigen:

    • Reitlehrer
    • Bereiter
    • Reittherapeuten
    • Kutschfahrlehrer

    Außerdem wird eine Reitlehrerhaftpflicht gebraucht für:

    • Westernreitunterricht 
    • Voltigierunterricht
    • angestellter Reitlehrer auch ohne Prüfung
    • freiberuflicher Reitlehrer auch ohne Prüfung
    • Bereiter auch ohne Prüfung
    • Kutschfahrlehrer für Kutschen / Planwagen auch ohne Prüfung
    • Erteilung von Reit- oder Kutschfahrunterricht in Theorie und Praxis,
    • die Aufsichtsführung über Reit- oder Kutschfahrschüler,
    • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten oder Ausfahrten im Rahmen des Reit- oder Kutschfahrunterrichts
    • die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reit- oder Kutschfahrprüfungen,
    • die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
    • die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
    • das Einreiten
    • für die Ausbildung fremder Pferde (Bereiterrisiko)
  • Welche Leistungen sind in der Reitlehrerhaftpflicht versichert?

    Versicherte Highlights

    • Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis
    • Reitlehrer-Tätigkeit im heilpädagogischen Bereich als therapeutische Maßnahme
    • Aufsichtführung und Betreuung von verhaltensauffälligen und geistig- und körperbehinderten
    • Die Reitlehrertätigkeit gilt auch für die Erteilung von Westernreitunterricht und Voltigierunterricht
    • Aufsichtführung und Betreuung von gesunden Kindern und Erwachsenen im Rahmen des Unterrichts
    • Aufsichtsführung über Reitschüler
    • im Rahmen des Reitunterrichts Leitung durchgeführte Beaufsichtigung von Ausritten
    • Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen
    • Übungsgeräteverwendung zu Unterrichtszwecken
    • Einreiten fremder Pferde
    • Ausbilden fremder Pferde
    • Falls besonders vereinbart die Schäden an den berittenen Pferden
    • Kutschfahrtunterricht
    • Erteilung von Fahrunterricht
    • Theorie und Praxis auf dem Reitplatz, in der Reithalle und im Gelände
    • Reiten und Führen mit gebissloser Zäumung
    • Reiten ohne Helm ist mitversichert (gilt sonst als Ausschluss, da grobe Fahrlässigkeit)
    • Reiten mit und ohne Sattel ist versichert
    • >Auslandsschutz (nur nach vorheriger Absprache)
    • Umgang und der Bodenarbeit mit dem Pferd
    • Stallarbeit
    • Personen, die als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung anstelle der dem Versicherer benannten Person unterrichtet, gelten beitragsfrei mitversichert
    • optionale Mitversicherung von Berittschäden (Beritt/Ausbildung)
    • mit oder ohne Reitlehrerlizenz Reitlehrerhaftpflicht möglich
  • slider Wann leistet eine Reitlehrerhaftpflicht?

    Bei einem Ausritt geht das Pferd des Reitschülers durch. Der Reitschüler stürzt und verletzt sich. Der Reitlehrer hatte dem Reitschüler ein für dessen Reitkenntnisse noch zu schwieriges Pferd gegeben. Er haftet gegenüber dem Reitschüler aus Verschulden. Die Krankenkasse des Reitschülers möchte Ihre Behandlungskosten erstattet bekommen. Hier hilft die Reitlehrerhaftpflicht den Schaden zu begleichen


    Leistungsbeispiele zu Schäden in der Reitlehrerhaftpflicht:

    • Bei Verunfallung eines Reit- und Kuschfahrschüler die daraus resultierenden Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern und Arbeitgebern, die auf ein Verschulden des Reit- und Kutschfahrlehrers bzw. Hippotherapeuten oder Reitpädagogen zurückzuführen sind
    • Die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich zur Ausübung der Heilpädagogischen oder Reittherapeutischen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers genutzt werden.
    • Ein Schüler fällt vom Pferd durch ein falsches Kommando  des Reitlehrers 
    • Der Reitlehrer trifft die falsche Auswahl  eines für einen Reitschüler nicht geeigneten Pferdes
    • das Fehlen einer Sicherheitsreitkappe, sofern der Reitschüler sich Kopfverletzungen zuzieht

    Wenn mal etwas passieren sollte, sind Sie mit der Reitlehrer- u. Bereiter Haftpflichtversicherung richtig abgesichert.


Wichtig und bei der Reitlehrerhaftpflicht zu beachten:

  • Alle Personen, die selbstständig Reitunterricht erteilen, müssen eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung besitzen. Dies gilt auch für Vertretungen und Aushilfsreitlehrer.
  • Helfer oder Praktikanten die den Reitlehrer nur unterstützen aber keine eigene Anweisungen geben können gegen Zuschlag in der Reitlehrerhaftpflicht mitversichert werden

Achtung

Reitlehrerhaftpflicht nicht zu verwechseln mit Schulpferdehaftpflicht.

Nutzen Sie Ihre eigenen Pferde für den Reitunterricht oder es werden Ihnen Pferde zur Verfügung gestellt? Die Reitlehrerhaftpflicht deckt keine Schäden ab, die durch ein eigenes oder fremdes Tier verursacht wurde, z. B. ein Pferd scheut während des Unterrichtes und ein Reitschüler verletzt sich beim Sturz. Hierfür sollte unbedingt eine Schulpferdhaftpflicht, versichert werden.

Auch die private Tierhalterhaftpflichtversicherung,– private Pferdehalterhaftpflichtversicherung bzw. Pferdehaftpflicht, kommt in diesem Fall nicht für Schäden aufkommt, die während des erteilten Reitunterrichts geschehen.

Reitlehrerhaftpflicht muss nicht teuer sein!



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