Hundehaftpflicht
Die Hundehaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer unverzichtbare Versicherung.
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Die Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Da auch Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung besitzen. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes.
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können ohne eine Hundehaftpflicht schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten schnell überschreiten.
Schadenbeispiele zur Hundehaftpflicht
- Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt und wurden durch die Hundehaftpflicht beglichen.
- Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde von der Hundehaftpflichtversicherung auf 3.500 € geschätzt und wurden durch die Hundehaftpflicht beglichen.
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