Warum Fahrerschutz?
Eine kleine Unachtsamkeit – und schon kracht es. Jährlich werden in Deutschland fast eine halbe Million Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt.
Alle Mitfahrer und fremde Unfallbeteiligte werden aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs entschädigt. Nur was ist mit dem Fahrer? Ist der Fahrer schuld, dann bekommt er nichts und geht leer aus, da keine Regressansprüche Dritter vorliegen.
Sie wollen nicht nur durch eine Teilkasko oder Vollkasko Ihr Fahrzeug versichern sondern auch sich selbst als Fahrer?
Der Fahrerschutz sichert Sie oder einen berechtigten Fahrer Ihres Fahrzeuges gegen die Folgeschäden bei einem selbstverschuldeten Unfall so perfekt ab wie die Kfz-Haftpflicht die Mitfahrer. Der Fahrerschutz ist nicht zu vergleichen mit einer überflüssigen Insassenunfallversicherung.
Achtung: Nicht jeder Autoversicherer hat den Fahrerschutz in seinem Angebot. Hier kommt unser neues Konzept der Fahrerschutz-Police ins Spiel! Allerdings bietet unser Konzept noch weitere Unterschiede, die für bestimmte Personengruppen besonders interessant sein können.
Fahrer-Schutz vs. Fahrerschutz-Police
Fahrer-Schutz | Fahrerschutz-Police | |
Versicherungssumme | variiert je nach Gesellschaft | 1 Million Euro |
Fahrzeuggebunden | ja | nein (personenbezogen) |
Versicherte Person | Der jeweilige Fahrer des versicherten Kfz | VN als berechtigter Fahrer eines Pkw, Wohnmobils, Lieferwagen |
Versicherte Fahrzeuge | versicherze PkW (inkl. Oldtimer und Exoten) und Lieferwagen | Versicherungsschutz besteht als Fahrer eines Pkw (inkl. Oldtimer, Exoten), Wohnmobils oder Lieferwagens - auch z.B. Mietwagen im Urlaub, Carsharing |
Betirag | Beitrag je Pkw, ca 10% der Haftpflichtprämie | 29,95 € |
Fahrerschutz-Police
Ich möchte eine personengebundene Fahrerschutz-Police für nur 29,95€ im Jahr abschließen:Fahrerschutz-Police
Bedingungen [PDF]
Fahrer-Schutz
Ich interessiere mich für einen fahrzeuggebundenen Fahrerschutz als Ergänzung (Erweiterung durch Zusatzbaustein) zu meiner bestehenden KFZ Versicherung:Fahrerschutzversicherung
- Leistungen bei Verdienstausfall (Krankentagegeld)
- Schmerzensgeld-Leistungen
- Leistungen für sonstige Folgeschäden (z. B. Kosten für Umbau zum behindertengerechten Haus, Kosten für Haushaltshilfe)
- Leistungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen- und Waisenrente)
*Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Unberücksichtigt bleibt allerdings die private Eigenvorsorge wie Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeld, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Schadensbeispiele aus der Praxis:
Vorstehend aufgeführte Beispiele enthalten Modellrechnungen und beschränken sich auf die im Vordergrund stehenden Leistungen des Fahrerschutzes, ohne eine vollständige Aufzählung der möglichen Schadenpositionen vorzunehmen.
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Achtung obige Beispiele sind beispielhaft.
Je nach Gesellschaft und je nach Tarif gelten u.U. Höchstsummen und Höchstgrenzen für Arbeitsausfall und/oder Schmerzensgeld im Fahrerschutz durch die jeweiligen Bedingungen.
Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedigungen der Gesellschaften. Um die genauen Leistungen und/oder Summen zu erfahren fordern Sie sich bitte die jeweiligen Bedingungen AKB und Sonderbedingungen der Gesellschaft an. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich.

zur Fahrerschutzversicherung finden Sie hier:
Prospekt zur Fahrerschutzversicherung [PDF]