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Reiserücktrittsversicherung

Der Urlaub ist gebucht und bezahlt - Krankheit kurz vor beginn - was nun?


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Reiserücktrittsversicherung


Die Versicherung springt ein, wenn Sie aus wichtigem, unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht antreten können und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert (bis zu 80 Prozent des Reisepreises).

Sie übernimmt auch die Kosten für die Rückreise, wenn Sie den Urlaub abbrechen müssen. Die Police muss spätestens 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden. Viele Anbieter übernehmen zusätzlich auch Kosten für einen bereits gebuchten Mietwagen oder Tauchkurs.

Als wichtige Gründe akzeptieren die Gesellschaften, wenn Sie plötzlich schwer krank werden, verunglücken (auch Unfälle von Ehepartnern, Geschwistern, Eltern) oder das eigene Büro oder Haus abbrennt.


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