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Fluggeräte

Eine Fluggeräteversicherung muss jeder Flieger und Besitzer von Fluggeräten besitzen.


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Die Haftpflichtversicherung für bemannte Fluggeräte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Flieger braucht..

Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z. B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.

Die Haftpflicht für kleinere ferngesteuerte Flugobjekte ist in einer privaten Haftpflicht oftmals ohne Mehrbeitrag einschließbar.


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