Rürup-Rente
Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist der Grundbaustein für die private Altersversorgung mit Steuerspar-Effekt!
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Rürup-Rente
Der Staat will die private Vorsorge durch die Rürup-Rente fördern
So funktioniert die Rürup-Rente:
Für die Rürup-Rente zahlen Sie einen einmaligen oder laufenden Beitrag ein und erhalten daraus eine garantierte lebenslange monatliche Rente. Auch Sonderzahlungen bzw. Zuzahlungen sind bei der Rürup-Rente i.d.R. möglich. Zusätzlich erhöht sich die Rürup-Rente durch eine Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung der Rürup-Rente richtet sich nach den erwirtschafteten Überschüssen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Mit einem völlig neuartigen Sonderausgabenabzug können die Beiträge zu der Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Für die Rürup-Rente geltende Sonderausgabenabzug beträgt für Ledige 20.000 Euro. Für zusammenveranlagte Verheiratete beträgt der Sonderausgabenabzug für die Rürup-Rente 40.000 Euro. Dabei können 2006 bereits 62 % der Beiträge für die Rürup-Rente abgesetzt werden. Bis 2025 steigt dieser Anteil für die Rürup-Rente um 2 %-Punkte jährlich auf 100 %. Weil die Rürup-Rente in der Ansparphase steuerlich gefördert ist, wird schrittweise im Gegenzug auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umgestellt. Die Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind steuerpflichtig. Bis 2040 ist ein Teil der Rürup-Rente allerdings steuerfrei. Eine in 2006 ausgezahlte Rürup-Rente ist zu 52 % mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser steuerfreie Anteil sinkt bis 2040 jährlich, bis Leistung aus Rürup-Rente voll steuerpflichtig werden.
Damit Ihre Rürup-Rente gefördert wird muss sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Rürup-Rente darf ausschließlich der Altervorsorge dienen.
- Der Rentenzahlung darf bei der Rürup-Rente frühestens
- ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnen.
- darf nicht übertragen werden.
- darf nicht beliehen werden.
- darf nicht vererbt werden.
- darf nicht kapitalisiert werden.
- Die Rürup-Rente darf nicht veräußert werden.
Im Rahmen der Rürup-Rente können Sie zusätzlich die Versorgung von Hinterbliebenen (Hinterbliebenen-Schutz) mit absichern. Durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist bei der Rürup-Rente auch der Fall einer Berufsunfähigkeit mit abgesichert.
Weiterer Vorteil der Rürup-Rente: "Hartz-IV-Sicher“
Die Rürup-Rente ist im Fall der von Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff durch die Hartz Gesetze geschützt. Daher darf die Rürup-Rente also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.
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