Basis-Rente (Rürup-Rente)
Die Basis-Rente ist der Grundbaustein für die private Altersversorgung mit Steuerspar-Effekt!
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Rürup-Rente
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Der Staat will die private Vorsorge durch die Basis-Rente fördern.
So funktioniert die Basis-Rente:
Für die Basis-Rente zahlen Sie einen einmaligen oder laufenden Beitrag ein und erhalten daraus eine garantierte lebenslange monatliche Rente. Auch Sonderzahlungen bzw. Zuzahlungen sind bei der Basis-Rente i.d.R. möglich.
Zusätzlich erhöht sich die Basis-Rente durch eine Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung der Basis-Rente richtet sich nach den erwirtschafteten Überschüssen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Die Basis-Rente wird steuerlich gefördert. Mit einem völlig neuartigen Sonderausgabenabzug können die Beiträge zu der Basis-Rente steuerlich geltend gemacht werden.
Für die Basis-Rente geltende Sonderausgabenabzug beträgt für Ledige 20.000 Euro. Für zusammenveranlagte Verheiratete beträgt der Sonderausgabenabzug für die Basis-Rente 40.000 Euro. Dabei können 2006 bereits 62 % der Beiträge für die Basis-Rente abgesetzt werden. Bis 2025 steigt dieser Anteil für die Basis-Rente um 2 %-Punkte jährlich auf 100 %.
Weil die Basis-Rente in der Ansparphase steuerlich gefördert ist, wird schrittweise im Gegenzug auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umgestellt.
Die Rentenleistungen aus der Basis-Rente sind steuerpflichtig. Bis 2040 ist ein Teil der Basis-Rente allerdings steuerfrei.
Eine in 2006 ausgezahlte Basis-Rente ist zu 52 % mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser steuerfreie Anteil sinkt bis 2040 jährlich, bis Leistung aus Basis-Rente voll steuerpflichtig werden.
Damit Ihre Basis-Rente gefördert wird muss sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Basis-Rente darf ausschließlich der Altervorsorge dienen.
- Der Rentenzahlung darf bei der Basis-Rente frühestens
- ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnen.
- Die Basis-Rente darf nicht übertragen werden.
- Die Basis-Rente darf nicht beliehen werden.
- Die Basis-Rente darf nicht vererbt werden.
- Die Basis-Rente darf nicht kapitalisiert werden.
- Die Basis-Rente darf nicht veräußert werden.
Im Rahmen der Basis-Rente können Sie zusätzlich die Versorgung von Hinterbliebenen (Hinterbliebenen-Schutz) mit absichern. Durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist bei der Basis-Rente auch der Fall einer Berufsunfähigkeit mit abgesichert.
Weiterer Vorteil der Basis-Rente: "Hartz-IV-Sicher“
Die Basis-Rente ist im Fall der von Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff durch die Hartz Gesetze geschützt. Daher darf die Basis-Rente also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.
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