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Pensionsfonds

Mit der gesetzlichen Rente allein kann man auch nach Einführung der neuen staatlich geförderten Eigenvorsorge in Zukunft nicht mehr auskommen können. Sehr viel mehr als die Hälfte des letzten Nettoeinkommens wird es nach einem normalen Erwerbsleben insgesamt nicht sein.


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Als Arbeitgeber sind Sie für den Erfolg Ihres Unternehmens verantwortlich. Je besser Ihre Mitarbeiter sind, umso erfolgreicher ist Ihre Firma. Mit einem Pensionsfonds ist dieses möglich.

Die Thematik
Zu den bereits bestehenden Durchführungsformen Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse kam zum 1. Januar 2002 der Pensionsfonds als rechtsfähige Versorgungseinrichtung neu hinzu.

Ein Pensionsfonds erbringt im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Altersvorsorgeleistungen für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern. Finanziert werden Pensionsfonds durch Beiträge des Arbeitgebers. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich daran durch Entgeltumwandlung zu beteiligen. Beim Pensionsfonds bestehen erweiterte Kapitalanlagemöglichkeiten (höherer Aktienanteil). Ferner ist es möglich, flexibel die Beiträge zu zahlen. Erzielt die Anlage Gewinne, profitiert der Beschäftigte, indem er im Ruhestand höhere Leistungen erhält. Auch können die Beschäftigten die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

Ein Pensionsfonds unterliegt besonderen Aufsichtspflichten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Die gesetzlichen Regelungen zum Pensionsfonds finden sich u. a. im Versicherungsaufsichtsgesetz wieder. Er bietet insbesondere die durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) neu eingeführte Beitragszusage mit Mindestleistung an. Dabei übernimmt der Pensionsfonds eine Garantie für die eingezahlten Beiträge, soweit sie nicht für die Abdeckung von Invaliditäts- oder Todesfallrisiken verbraucht wurden.

Das angesparte Kapital wird unter Renditegesichtspunkten angelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber dennoch gemäß ihrer eigenen Anlagementalität und der Lebenssituation des Arbeitnehmers die Anlagestrategie festlegen. Wählbar sind aktienorientierte, gemischte sowie rentenorientierte Anlageformen.

Der Pensionsfonds ist ein Weg zur einfachen Abwicklung des Entgeltumwandlungsanspruchs der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung..


Beispiel:

Vorteile für Arbeitgeber Vorteile für Arbeitnehmer
Erfüllung des gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruchs der Arbeitnehmer Möglichkeit der steuerfreien Einzahlung (4 % BBG)
keine Bilanzberührung Inanspruchnahme der "Riester"-Förderung
geringer Verwaltungsaufwand ggf. Einsparung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
hohe Sicherheit hohe Sicherheit durch Garantien und Insolvenzschutz
Durchführung "riester"-gefördert oder steuerfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West in der gesetzlichen Rentenversicherung, also Erfüllung der Ansprüche der Arbeitnehmer nach unterschiedlichen Kriterien Einflussmöglichkeiten auf die Vermögensanlage (chancen-, aktien- oder sicherheitsorientiert)
Service aus einer Hand lebenslange Altersrente
ggf. Einsparung von Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
Vermögensverwaltung durch erfahrenes Fondsmanagement
Rentenverwaltung durch den Pensionsfonds
einfache Zahlungsweise
kostengünstige Verwaltung und Vermögensanlage

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