Kreditversicherung
Der Kreditschutz: die flexible Rundumabsicherung
Mit dem Kreditschutz steht Ihnen eine neuartige, flexible Restkreditversicherung zur Verfügung. Unabhängig vom Kreditanbieter können damit Verträge eigenständig abgesichert werden. Auch bereits bestehende, sofern deren Abschlussdatum nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Absicherung von Zahlungsausfallrisiken
Über eine Restkreditversicherung erfolgt eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. dessen Hinterbliebener für den Todesfall, bei Krankheit und Arbeitslosigkeit oder anderen Risiken, die wesentliche Auswirkung auf die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers haben können. Für den Kreditgeber kann Sie als zusätzliche Sicherheit dienen, da die Wahrscheinlichkeit reduziert wird, dass der Kredit teilweise oder gar nicht zurückbezahlt werden kann.
Die Rahmendaten
- es können bis zu 1.500 Euro als monatliche Rate abgesichert werden
- die absicherbare Gesamtkreditsumme beträgt 75.000 Euro
- es sind Kreditlaufzeiten bis 120 Monaten möglich
- neben den „Klassikern“ Tod und Arbeitsunfähigkeit sind im Basispaket auch schwere Krankheiten, Unfallinvalidität und biometrische Risiken mit abgedeckt
- Arbeitslosigkeit ist als separater Baustein wählbar – auch Selbstständige, Freiberufler und befristet Beschäftigte können Versicherungsschutz erhalten
- neben Ratenkrediten können auch Kfz-Leasingverträge versichert werden
Neben den „klassischen“ Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit können auch Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Pflegefall, Unfallinvalidität, Pflege eines Familienangehörigen, Krankenhausaufenthalt und Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit (jew. SGB-Definition) sowie Dienstunfähigkeit versichert werden. Der Arbeitslosigkeitsbaustein deckt auch Selbstständige, Freiberufler und befristete Beschäftigungsverhältnisse (Verlust des Arbeitsplatzes innerhalb der Befristung) ab.
Flexible Restkreditversicherung
Rundumabsicherung für neu abgeschlossene und bereits bestehende Ratenkredite…
Der Vorteil unserer Restkreditversicherungstarife: Unabhängig vom Kreditanbieter können neben neuen, auch bereits bestehende Kredite abgesichert werden - die Rundum-Absicherung beinhaltet dabei die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit (alternativ „Schwere Krankheit“ für Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben). Im Vergleich zu marktgängigen Angeboten können Beitragsersparnisse bis zu 70 Prozent erzielt werden und dabei neben der klassischen Absicherung über einen Einmalbeitrag auch eine monatliche Zahlweise der Beiträge gewählt werden. Die Antragstellung erfolgt dabei ohne Gesundheitsprüfung und im Rahmen eines weitgehend papierlosen Antragsverfahrens.
Highlights der Kreditversicherung
Wir haben die Rahmendaten des Kreditschutzes überarbeitet. Neben diversen Highlights aus dem alten Tarif gibt es nun zahlreiche Neuerungen, die das Produkt auszeichnen:
- Zahlung im Versicherungsfall auch bei vorzeitigem Wegfall des versicherten Kredit- oder Leasingvertrags (der Kunde zahlt damit nie ohne Gegenleistung)
- monatliche Kündigungsmöglichkeit mit 4-Wochenfrist
- bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit Leistung aus diesem Baustein bis zum Ende der Versicherungsdauer möglich
- keine Maximierung (Deckelung) der Arbeitslosigkeitsleistung pro Vertrag (lediglich Einhalten der Requalifizierungszeit erforderlich), d. h. wiederholte Arbeitslosigkeit ist während der Versicherungsdauer versichert
- Wartezeit bei Arbeitslosigkeit nur 3 Monate
- keine Risikoprüfung (12/24-Ausschlussklausel)
- Arbeitslosigkeit ist auch für Selbstständige, Freiberufler und befristet Beschäftigte versicherbar
- Arbeitslosigkeits-Tarifbaustein kann zugunsten eines günstigeren Beitrags abgewählt werden
Kreditversicherung
Absicherungsbausteine zur Kreditversicherung | |
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Voraussetzungen |
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Versicherungsumfang |
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Leistungsbausteine |
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Leistungsumfang |
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Vertragslaufzeit | Die Versicherungsdauer ist wählbar. Möglich sind 12 bis 120 Monate. Es kann allerdings mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines jeden Monats die Abmeldung von den Gruppenversicherungsverträgen verlangt werden. |
Wartezeit (in der noch kein Leistungsanspruch entsteht) / Karenzzeit (leistungsfreie Zeit bei Eintritt des Versicherungsfalls) |
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Risikoprüfung | Ausschlussklausel (12/24) – keine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung |
Es tut uns leid...
Leider können wir Ihnen aktuell kein pauschales Konzept für dieses Produkt anbieten.