Oldtimerversicherung
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Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Ein Auto kann nur angemeldet werden, wenn eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wird. Die Kfz-Kasko-Versicherung kann jedoch auch sinnvoll sein. Man unterscheidet hier zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.
Die Teilkasko zahlt bei Diebstahlschäden, bei Glasbruch oder falls Ihr Fahrzeug einen Brandschaden hat. Auch Wildunfälle fallen unter die Teilkasko.
Die Vollkasko zahlt zusätzlich auch bei Sachschäden am Fahrzeug, welche durch Ihr Verschulden zustande kamen. Diese zahlt bei Oldtimern nach Wertgutachten.
Tarif I Oldtimerversicherung Youngtimerversicherung | Tarif II Oldtimerversicherung Youngtimerversicherung | |
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Bedingung | Fahrzeug muss vor dem 31.12.1978 zugelassen worden sein. Einige Fahrzeugtypen sind Youngtimer und können bereits ab 1984 Baujahr versichert werden. | Auto ist mindestens 20 (sonstige Fahrzeuge: 30) Jahre alt. Weniger als 30 Jahre alte Pkw müssen mind. 4.000 EUR Wert und im Zustand 3 sein. Alltagsfahrzeug erforderlich |
Gutachten erforderlich? | Ab einem Fahrzeugwert von mehr als 25.000 EUR | Classic Data Gutachten erforderlich (bis 25.000 EUR Wert genügt Classic Data / Oldietax Kurzbewertung) |
Rote Nummern/ Sammlungen | Die Haftpflicht und Vollkaskoprämie (Bewegungsrisiko) berechnet sich nach dem jeweils prämienstärksten Fahrzeug. Die Teilkaskoprämie für das Standrisiko wird für jedes weitere Fahrzeug berechnet. | Die Haftpflichtprämien sind Feste Beiträge, Die Vollkaskoprämie richtet sich nach dem Fahrzeug mit dem höchsten Wert. Teilkasko muss bei Bedarf für die einzelnen Fahrzeug abgeschlossen werden. |
Saison-kennzeichen/ H-Nummer/ Beitr. | Für Saisonzeitraum Berechnung nach Tagen. | Die Prämien sind bezogen auf den tatsächlichen Zulassungszeitraum (z.B.: 50 Prozent der Prämie bei halbjährlichem Betrieb) |
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