Familienfahrer-Police
Kein eigenes Auto aber trotzdem mobil? Sie sind Fahranfänger oder besitzen (noch) keinen eigenen Pkw, nutzen aber öfter die Autos von Eltern, Geschwistern oder anderen Familienangehörigen? Dann ist die Familienfahrer-Police für nur 299 € im Jahr genau das Richtige für Sie! Denn damit können alle Autos von Familienmitgliedern gefahren werden – und das bis zum 3. Verwandtschaftsgrad.
Und das Beste: Mit der Familienfahrer-Police können Sie einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen. Dieser wird angerechnet, wenn Sie später Ihr eigenes Auto versichern – so sparen Sie bares Geld!
Ich möchte eine personengebundene Familienfahrer-Police abschließen:
Schadenbeispiel aus der Praxis
Lukas nutzt regelmäßig das Auto seines Vaters. Als er sonntags vom Fußball-Training nach Hause fährt, passiert ihm ein Auffahrunfall. Im Kfz-Vertrag ist Lukas nicht als ständiger Fahrer des Fahrzeugs berücksichtigt, zumal dies den Versicherungsbeitrag seines Vaters zusätzlich erhöht hätte. Gut, dass Lukas die Familienfahrer-Police abgeschlossen hat.
Die Vorteile unserer Familienfahrer-Police
- Für günstige 299 € im Jahr
- Es können alle Autos der Familie bis zum 3. Verwandtschaftsgrad gefahren werden1)
- Es ist unerheblich bei welchem Versicherer das Fahrzeug versichert ist.
- Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis 2.500 € werden übernommen, die dadurch entstehen, dass Sie nicht als berechtigter Fahrer in der Pkw-Versicherung aufgeführt sind
- Es wird ein eigener Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut2)
Sparbeispiel
Sohn wird 18 Jahre und möchte das Fahrzeug der Eltern regelmäßig nutzen. Jetzt gibt es zwei Optionen:
Einschluss Sohn in den Fahrerkreis des PkW der Eltern | Abschluss einer Familienfahrer-Police auf den Sohn |
---|---|
Beitrag vor Einschluss: 548,03€ | Beitrag* ohne Einschluss in den Fahrerkreis: 548,03€ Beitrag Familienfahrer-Police: 299,00€ |
Beitrag* nach Einschluss: 1014,16€ | Gesamtbeitrag = 847,03€ Ersparnis = 167,13€ + Sohn baut sich eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf! |
Ich möchte eine personengebundene Familienfahrer-Police abschließen:
1) Für den Abschluss der Familienfahrer-Police muss mindestens ein Pkw aus dem Verwandtenkreis bei der Württembergischen Versicherung AG versichert sein.
2) Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF10) kann nur angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird.
Weitere Informationen zur Familienfahrer-Police

Bedingungen zur Familienfahrer-Police [PDF]