Was leistet eine Gewässerschadenhaftpflicht nicht?
Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, Aufruhr, inneren Unruhen etc. beruhen
Sie haben Interesse an einer Gewässerschadenhaftpflicht?
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