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Was leistet eine Gewässerschadenhaftpflicht nicht?

Eine Haftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
  • Selbst erlittene Schäden
  • Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, Aufruhr, inneren Unruhen etc. beruhen


Sie haben Interesse an einer Gewässerschadenhaftpflicht?

weiter zu unserem Vergleich:

Gewässerschadenhaftpflicht

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