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Hundehaftpflicht

Die Hundehaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer unverzichtbare Versicherung.

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Hundehaftpflicht

 

Die Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Da auch Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung besitzen. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes.

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können ohne eine Hundehaftpflicht schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten schnell überschreiten.


  • Was ist in der Hundehaftpflicht versichert?

    Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz in der Hundehaftpflicht besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

  • Versicherte Gefahren und Schäden in der Hundehaftpflicht
    • Personenschäden sind in der Hundehaftpflicht versichert
    • Sachschäden sind in der Hundehaftpflicht versichert
    • Vermögensschäden sind in der Hundehaftpflicht versichert
    • Zusätzlich versicherbar in der Hundehaftpflicht sind:
      • Mietsachschäden
      • Tierhüterrisiko
      • Forderungsausfalldeckung
      • Welpen
  • Wo gilt die Hundehaftpflicht?

    Die Hundehaftpflicht gilt Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

  • Welche Zahlungen leistet die Hundehaftpflicht im Schadenfall?

    Die Hundehaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Hundehaftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Hundehaftpflicht im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

  • Welche zusätzl. Versicherungen zur Hundehaftpflicht sind zu empfehlen?

    Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Hundekrankenversicherung.

    Aber nicht nur Ihr Hund sollte eine Absicherung wie die Hundehaftpflicht erfahren. Haben Sie bereits für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft Vorsorge getroffen? Z.B. durch eine Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?


Schadenbeispiele zur Hundehaftpflicht

  • Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt und wurden durch die Hundehaftpflicht beglichen.
  • Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde von der Hundehaftpflichtversicherung auf 3.500 € geschätzt und wurden durch die Hundehaftpflicht beglichen.

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Weitere Informationen zur Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht Prospekt zur Hundehaftpflicht [PDF]

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