Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung / Krankenkasse (GKV)?
Die gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse (GKV) können Sie mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen oder anders gesagt zum 1. des übernächsten Monats. Eine Voraussetzung für eine wirksame Kündigung der gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse (GKV) ist, dass die bisherige Mitgliedschaft bei der jetzigen gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse (GKV) bereits 18 Monate bestanden hat. Die bisherige gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse ist dazu verpflichtet, die Kündigung bei der Krankenversicherung / Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen. Der Krankenversicherte nach dem Wechsel der Krankenversicherung / Krankenkasse 18 Monate an diese neue Krankenversicherung / Krankenkasse gebunden.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn die gewählte gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. diesen erhöht. Dann muss die Kündigung der Krankenversicherung / Krankenkasse bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Monats bei der Krankenversicherung / Krankenkasse eingegangen sein.
Wegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht wird die Kündigung der Krankenversicherung / Krankenkasse nur dann wirksam, wenn der Krankenversicherte innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung bei einer anderen Krankenversicherung / Krankenkasse nachweist.
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