Was ist beim Abschluss einer Beihilfe Krankenversicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer Beihilfe Krankenversicherung ist bei Antragstellung in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Risikoprüfung für die private Beihilfe Krankenversicherung kann bedeuten, dass der Krankenversicherungsschutz bei Vorerkrankungen nur mit einem Beitragszuschlag versichert wird. Für Beamte gibt es einen Kontrahierungszwang für die Beihilfekrankenversicherung bei der Erstverbeamtung. Das bedeutet, selbst bei nicht versicherbaren Vorerkrankungen muss der Beamte mit einem maximalen Zuschlag von 30 Prozent in die private Beihilfe-Krankenversicherung aufgenommen werden. Für Beamtenanwärter gilt dies nicht. Eine Anwartschaft von Beamtenanwärtern löst einen Kontrahierungszwang nicht aus.
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