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Was ist eigentlich Beihilfe?

Die Beihilfe ist bei den Beamten das Gegenstück zum Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (Krankenkasse)  bei Arbeitnehmern. Genau genommen ist die Beihilfe eine Krankenfürsorge des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht zu Ergänzung der Eigenvorsorge des Beihilfeberechtigten. Im Unterschied zu Arbeitnehmern wo der Arbeitgeber ein Teil des Krankenversicherungsbeitrags an die Krankenkasse zahlt, beteiligt sich der Dienstherr mit der Beihilfe an den Kosten seiner Beamten bzw. dessen berücksichtigungsfähigen Angehörigen durch Krankheit, Pflege und Geburt.

Die Deckungslücke der Beamten aus der Beihilfe schließt dann eine private Beihilfe-Krankenversicherung. Dabei kann der Beamte in der privaten Beihilfe-Krankenversicherung sich individuell sein Leistungspaket in den stationären, zahnärztlichen und ambulanten Bereichen zusammenstellen. Darüber hinaus gibt es verschieden Ergänzungstarife die das Leistungsspektrum der privaten Beihilfekrankenversicherung abrunden.

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