Was ist im Krankheitsfall in einer Beihilfe Krankenversicherung zu beachten?
Bei einer Krankheit geht der privat Beihilfe Krankenversicherte als Privatpatient zum Arzt. Nach der Behandlung der Krankheit stellt der Arzt eine Rechnung in doppelter Ausführung (Original und Kopie) aus.
Wer bekommt nun Geld von wem?
Da der Arzt eine Rechnung für die Behandlung stellt, möchte dieser vom Patienten dafür bezahlt werden. Im Normalfall gibt es dafür ein paar Wochen Zeit für den privat Beihilfe-Versicherten. In der Regel schickt nun der Beihilfe-Krankenversicherte die Original-Rechnung unter Angabe der Versicherungsnummer an die private Beihilfe-Krankenversicherung. Die Gesellschaft der Beihilfekrankenversicherung prüft die Rechnung und überweist ihren Anteil des Erstattungsbetrages auf das Konto des Beihilfekrankenversicherten. Die Rechnungskopie des Arztes, Rezepte und andere Unterlagen werden zusammen mit einem Beihilfe-Antrag an die Beihilfestelle geschickt. Der Beihilfeantrag ist innerhalb eines Jahre nach Ausstellung der Rechnung oder nach entstehen der Aufwendungen (Ausschlussfrist) vorzulegen. Dabei ist eine Mindestantragsgrenze zu beachten. Bei der privaten Beihilfe-Krankenversicherung können dagegen die Rechnungen ohne Untergrenze und ohne Formular eingereicht werden.
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