Für wen wird Beihilfe zur Krankenversicherung gewährt?
Auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung Anspruch haben:
- Beamte des Bundes, des Landes oder einer Gemeinde sowie Personen einer Anstalt des öffentlichen Rechts die in einem bestimmten öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Treueverhältnis stehen
- Richter
- Beamtenanwärter (Personen, die sich in Ausbildung zu einer Beamtenlaufbahn befinden)
- Soldaten im Ruhestand
- Die jeweils berücksichtigungsfähigen Angehörigen
- Ehepartner, sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte 17.000 € (ab 2009) nicht überstiegen hat (unterschiedliche Grenzen in einzelnen Ländern)
- Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Beamtenstatus auf Zeit
- Beamter auf Lebenszeit
- Beamtenanwärter / Beamter auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes (Ausbildungszeit)
- Beamter auf Probe
- Wer nur für eine bestimmte Zeitdauer eine Funktion übertragen bekommt, erhält den Status „Beamter auf Zeit", z. B. bei kommunalen Wahlbeamten (Oberbürgermeister, Landrat, hauptberufliche Bürgermeister, Professoren an Universitäten etc
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