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Für wen wird Beihilfe zur Krankenversicherung gewährt?

Auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung Anspruch haben:

  • Beamte des Bundes, des Landes oder einer Gemeinde sowie Personen einer Anstalt des öffentlichen Rechts die in einem bestimmten öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Treueverhältnis stehen
  • Richter
  • Beamtenanwärter (Personen, die sich in Ausbildung zu einer Beamtenlaufbahn befinden)
  • Soldaten im Ruhestand
  • Die jeweils berücksichtigungsfähigen Angehörigen
  • Ehepartner, sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte 17.000 € (ab 2009) nicht überstiegen hat (unterschiedliche Grenzen in einzelnen Ländern)
  • Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Beamtenstatus auf Zeit

  • Beamter auf Lebenszeit
  • Beamtenanwärter / Beamter auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes (Ausbildungszeit)
  • Beamter auf Probe
  • Wer nur für eine bestimmte Zeitdauer eine Funktion übertragen bekommt, erhält den Status „Beamter auf Zeit", z. B. bei kommunalen Wahlbeamten (Oberbürgermeister, Landrat, hauptberufliche Bürgermeister,  Professoren an Universitäten etc

Finden Sie Ihren eigenen Beihilfe-Tarif der privaten Krankenversicherung und vergleichen kostenlos ein umfangreiches, ausführliches Angebot über die private Beihilfe-Krankenversicherung / Beihilfeversicherung.


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