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Was ist zu beachten in der privaten Beihilfe-Krankenversicherung?

  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen sind bei der Beihilfe-Krankenversicherung möglich
  • Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag bei der Beihilfe-Krankenversicherung
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen bei der Beihilfe-Krankenversicherung
  • Ein Wechsel der Beihilfe-Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • Bei der Beihilfe-Krankenversicherung gibt es keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Bei der Beihilfe-Krankenversicherung  ist  eine Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • I.d.R. gibt es keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten bei der Beihilfe-Krankenversicherung
  • Bei der Beihilfe-Krankenversicherung  gibt es eine drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Beihilfekrankenversicherung Tarif
  • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen bei der Beihilfe-Krankenversicherung in voraus bezahlt werden
  • Rechtstreitigkeiten mit der Beihilfe-Krankenversicherung werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt

  • Bei der Beihilfe-Krankenversicherung gibt es enorme Unterschiede im Preis, sowie bei den angebotenen Leistungen. Vergleichen Sie unverbindlich ein umfangreiches und ausführliches Angebot über die private Krankenversicherung (Beihilfe-Krankenversicherung).


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