Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der Beihilfe Krankenversicherung?
Die „Ordentliche Kündigung“ beim Anbieterwechsel der privaten Beihilfe Krankenversicherung
Bei Abschluss einer Beihilfe-Krankenversicherung bindet sich der Versicherungsnehmer zunächst immer für einen vertraglich festgelegten Zeitraum an die private Versicherungsgesellschaft. Die Mindestvertragslaufzeit des Beihilfe Krankenversicherungsvertrages dauert je nach Versicherungsgesellschaft zwischen einem und drei Jahren. Erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit darf der Krankennversicherungsnehmer eine ordentliche Kündigung aussprechen. Nach dieser Zeit kann der Beihilfe-Krankenversicherungsvertrag je nach Krankenversicherungsgesellschaft entweder zum Ende des Versicherungsjahres (12 Monate nach Beginn der Krankenversicherung) oder zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Bei der Kündigung ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
Bei Beihilfe Krankenversicherungsverträgen mit der Hauptfälligkeit zum 01. Januar ist der Stichtag für eine ordentliche Kündigung somit der 30. September.
Damit die Kündigung der Beihilfe-Krankenversicherung wirksam werden kann, muss der Beihilfe-Krankenversicherungsnehmer seinem bisherigen Beihilfe-Krankenversicherer den neuen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Andernfalls ist die Kündigung der Beihilfekrankenversicherung unwirksam.
Die „außerordentliche Kündigung“ (Sonderkündigungsrecht) beim Anbieterwechsel der privaten Beihilfe Krankenversicherung
Wenn der Beihilfe-Krankenversicherer seine Beiträge zur Krankenversicherung erhöht oder die Leistungen der Krankenversicherung einschränkt, besteht für den Beihilfe-Krankenversicherungsnehmer die Möglichkeit seine Beihilfe-Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen.
Die Versicherungsgesellschaft der Beihilfe-Krankenversicherung muss seinem Krankenversicherungs-Kunden vorab über die geplante Vertragsänderung informieren. Danach hat der Kunden bis einen Tag vor Eintritt der Vertragsänderung Gelegenheit, von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht (Sonderkündigungsrecht) Gebrauch zu machen. Dabei wird die Mindestvertragslaufzeit des Versicherungsvertrages außer Kraft gesetzt.
Genauso wie bei der „Ordentlichen Kündigung“ gilt auch bei der „Außerordentlichen Kündigung“ der privaten Beihilfe Krankenversicherung, dass der Krankenversicherungsnehmer den neuen Beihilfe Kranken-Versicherungsschutz nachweisen muss, damit die Kündigung der bisherigen Beihilfe-Krankenversicherung wirksam wird. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass jeder Bürger in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert ist.
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