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Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) Selbständige

Viele Selbständige und Unternehmer die freiwillig Beiträge an die BfA zahlten oder zahlen, haben aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes von 1984, jegliche Ansprüche in puncto Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente verloren, wenn sie keine 60 Beitragsmonate vor 1984 nachweisen konnten oder können.

Heutige junge Unternehmer kommen – auch trotz Entrichtung freiwilliger Beiträge – nicht mehr in den Genuß dieser Leistungen. Hinzukommt, dass die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente in der Regel nur dann gezahlt wird – wenn man überhaupt einen Anspruch darauf begründen kann – nachdem der Betrieb ab- bzw. aufgegeben wurde.


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