Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) Berufseinsteiger Hochschulabsolventen
Junge Menschen, die nach dem Abschluss der Lehre, der Universität oder der Fachhochschule ins Berufsleben einsteigen, können bei frühzeitiger Arbeitsunfähigkeit in der Regel nicht mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Sie haben die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren noch nicht erfüllt.
Auch reicht der aufgelaufene und zugerechnete Anspruch nach den fünf Beitragsjahren nicht aus um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Insbesondere junge Akademiker haben häufig eine große Versogungslücke aufgrund der Abweichung des Nettogehaltes zum gesetzlichen Anspruch.
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