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Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) Arbeiter und Angestellte

Arbeiter und Angestellte zahlen an die LVA (Landesversicherungsanstalt für Arbeiter) und BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) nur Beiträge bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt ab 2021 bei 7.100 Euro in den alten Bundesländern und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern.

Bei der Berechnung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente werden nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Höhere Einkommen wirken sich nicht mehr rentensteigernd aus. Je weiter sich das Einkommen von dieser Grenze entfernt um so größer wird die Versorgungslücke.


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