Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) Beamte
Beamte genießen naturgemäß den besten staatlichen Schutz. Dies gilt auch für die Absicherung eines Dienstunfähigkeitsfalles (Berufsunfähigkeit). Aber auch diese Schutz ist nach zwei Rentenreformen nicht mehr so gut wie zuvor. Der Höchststand wird in der Regel erst mit 40 ruhegehaltsfähigen Jahren erreicht.
Eine Versorgungslücke von ca. 6.00,00 EUR könnte deshalb bei den meisten Beamten bestehen. Insbesondere bei den Beamten auf Probe/ Widerruf ist die Absicherungslücke größer, da Sie im tragischen Schadensfall häufig in der BfA nachversichert werden und damit keinen besseren Schutz erlangen können.
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