Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden entweder zum vereinbarten Auszahlungstermin (Erlebensfall) oder bei Tod (Todesfall) der versicherten Person erbracht.
- Erlebensfall:
Damit die entsprechende Leistung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden kann muss der Original-Versicherungsschein eingereicht werden und eine Bankverbindung angegeben werden. - Todesfall:
Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
- ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
- der Original-Versicherungsschein.
Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt. Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
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