Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) Freiberufler
Mit dem Begriff "freiberuflich Tätige" sind insbesondere jene Berufe gemeint wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Notare, die in den meisten Fällen Mitglied/Pflichtmitglied einer Berufskammer/ berufsständischen Versorgungswerkes etc. sind. Hier kommt es auf die entsprechenden Satzungen an, die selbst in den einzelnen Bundesländern verschiedene Leistungen bieten können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung werden die Leistungen häufig auch ohne Wartezeit gewährt. Die Höchstbeiträge orientieren sich an den Höchstbeiträgen der BfA. Mitunter werden Leistungen nur dann gewährt, wenn die Praxis/Kanzlei aufgegeben wird.
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