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Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems. Nicht jeder kann (nicht jeder will auch) sich privat krankenversichern. Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert und nur die verbleibenden 10% sind privat krankenversichert. Aber auch diese zehn Prozent stellen bereits ca. 7 Millionen Versicherte dar.

Der Gesetzgeber ermöglicht nur folgenden Personengruppen einen Wechsel in die private Krankenversicherung:


Studenten
Kostenloser Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht:

  • wenn mindestens ein Elternteil oder der Ehepartner (bei verheirateten Studenten) Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist.
  • wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist, darf der andere Elternteil nicht mehr als 64.350,00 €/Jahr verdienen.
  • wenn das monatliche Einkommen des Studenten nicht über der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 €/Monat liegt.
  • wenn der Student das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (eventuell verlängert durch Wehr- oder Zivildienst).

Wenn die oben genannten Kriterien nicht mehr gegeben sind, kann der Student selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (Studentische Krankenversicherung) werden. Studenten sind in der Regel bis zum 30. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum 14. Fachsemester zu einem günstigen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Wenn auch diese Zeit verstrichen ist, das Studium aber noch nicht beendet ist, bleibt der Weg für eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Student hat aber mit Ablauf der Familienversicherung auch die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.


Selbständige, freiberuflich Tätige, Unternehmer
Diese Personengruppe stellt den größten Anteil der Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Künstler oder Landwirte) keine Versicherungspflicht besteht.

Für diese Personen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

  • überhaupt keine Krankenversicherung
  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
  • Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Angestellte und Arbeiter mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Zu dieser Personengruppe zählen alle die, die ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens brutto 58.050,00 €/Jahr - (2021) erzielen. Auch diese Personen stellen einen großen Anteil der privaten Krankenversicherung, da hier häufig die drastische Kostenersparnis bzw. die hohen Gesundheitsleistungen im Mittelpunkt stehen. Ein großer Vorteil bei diesen Personen ist, dass der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte des Beitrages übernimmt.

Für diese Personen gibt es zwei Möglichkeiten:

  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Abschluss einer privaten Krankenversicherung

Beamte
Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch können sich privat versichern. Da Beamte über das Beihilfesystem nur einen sogenannten prozentualen Kostenzuschuss zu Ihren Krankheitskosten erhalten ist die private Krankenversicherung hier eine sinnvolle Ergänzung.

Folgende Beihilfesätze sind üblich:

Beamter Ehepartner Kinder
Beihilfeberechtigter mit 0-1 Kind 50% 70% 80%
Beihilfeberechtigter mit mehr als 1 Kind 70% 70% 80%
Pensionsempfänger 80% 70% 80%

 

Daraus resultiert, dass der Beamte noch eine recht kleine Versorgungslücke hat. Diese Lücke kann durch eine private Krankenversicherung preisgünstig geschlossen werden.

Alternativ dazu, können Beamte auch freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort aber den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ca. 13,5%) aus Ihrem Bruttoverdienst zahlen. Eine private Absicherung ist aufgrund der besseren Leistungen und geringerer Beiträge in Höhe von ca. 150,00 EUR bis 250,00 EUR in der Regel attraktiver als die gesetzliche Kasse.


Ärzte/Zahnärzte/AiP
Diese Personengruppe wird in der Regel genauso behandelt wie Angestellte oder Selbständige. Das besondere dieser Personengruppe ist, dass die privaten Krankenversicherer meist spezielle, vergünstigte Medizinertarife anbieten. Ist der Arzt oder Zahnarzt im Angestelltenverhältnis tätig, so hat er ab einem regelmäßigem Jahreseinkommen von mindestens brutto 58.050,00 €/Jahr - (2021) die Wahl zwischen:

  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Abschluss einer privaten Krankenversicherung

Selbständig tätige Ärzte und Zahnärzte können sich ohne Einschränkung auf bestimmte Einkommensgrenzen frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung entscheiden.


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