Wir sind für Sie da!

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

innofima - Ihr innovativer Finanzmakler

05402 / 98 55 99-0
WhatsApp Auch per WhatsApp!

Wann besteht Versicherungsschutz in einer Privaten Krankenversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine schriftliche Annahmeerklärung zugegangen ist. Sind Wartezeiten zu durchlaufen, so beginnt der Versicherungsschutz nach deren Ablauf.

Wartezeiten werden ab dem Versicherungsbeginn gerechnet. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt:

  • bei Unfällen
  • für den Ehegatten eines mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung beantragt wird


Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Sie entfällt:

  • bei Unfällen

Tipp

In der Regel können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein aktuelles ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird. Personen, die aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, soass diese in aller Regel entfallen. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge. Einige Versicherer rechnen auch die bei einem privaten Vorversicherer ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten an.


Sie haben Interesse an einer Privaten Krankenversicherung?

weiter zu unserem Vergleich:

Private Krankenversicherung

Das könnte Sie auch interessieren

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden

Privathaftpflicht - Ein MUSS für jeden!

Ob Privathaftpflicht für Singles oder Familienhaftpflicht - Auf diese Versicherung sollte wirklich niemand verzichten!

Privathaftpflicht

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.