Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der privaten Krankenversicherung?
- Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres (bei einigen Versicherern zum Ablauf des Versicherungsjahres) kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (üblich sind 2-3 Jahre).
- Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Bei Eintritt einer Krankenversicherungspflicht kann der Versicherungsnehmer den Vertrag binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt kündigen.
- Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen, so kann das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden.
- Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
- Bei Tod endet das Versicherungsverhältnis automatisch.
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