Wann besteht Versicherungsschutz in einer Kapitallebensversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erstbeitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
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