Wann leistet eine Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicheung erbringt in folgenden zwei Fällen eine Leistung:

  1. Bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit
    In diesem Fall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
    In der Regel wird die Summe an die im Vertrag bestimmte Person bezahlt. Ist keine klare vertragliche Regelung vorhanden, so gelten automatisch die Erben als bezugsberechtigt
  2. Wenn der Versicherte den Vertagsablauf erlebt
    In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschuss- bzw. Gewinnanteile.


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