Wer braucht eine Umzugs-Verkehrshaftungsversicherung?
Der Spediteur oder Umzugsunternehmer ist gesetzlich verpflichtet eine Umzug-Transportversicherung abzuschließen sofern dass das Umzugsgut mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inkl. Anhänger) von 3,5t transportiert wird.
Er muss den Kunden über die Haftungsrisiken gesetzliche Haftung bei einer Umzug-Transportversicherung aufzuklären und auf die Höchstgrenze der gesetzlichen Haftung hinzuweisen. Nach dem § 451e HGB haftet die Spedition oder der Frachtführer mit max 620,- Euro je Kubikmeter Laderaum.
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Umzugs-Verkehrshaftungsversicherung