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Was leistet eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung ist eine steuerbegünstigte Geldanlage ohne Todesfallschutz, mit dem Ziel des Aufbaus einer zusätzlichen privaten, lebenslang garantierten Rentenzahlung.

Bei der privaten Rentenversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwei Vertragsformen:

  • Die sofort beginnende Leibrente:
    Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung zahlen Sie einen sog. Einmalbeitrag (z. B. 50.000 EUR) ein und erhalten dann in der Regel ab dem Folgemonat eine hieraus finanzierte lebenslange Rente gezahlt.
  • Die aufgeschobene Leibrente:
    Bei der sog. Ansparrente zahlen Sie regelmäßig Ihre Beiträge ein und können dann bei Ablauf (in der Regel ab dem 60. oder 65. Lebensjahr) wählen zwischen:
    • Einmaliger Auszahlung der angesammelten Kapitalsumme, oder
    • Lebenslanger Rentenzahlung
    Diese Entscheidung müssen Sie nicht sofort bei Vertragsabschluss festlegen, sondern Sie haben in der Regel noch bis zu 3 Monate vor Rentenbeginn die Möglichkeit zu wählen.

Sollten Sie sich für die lebenslange Rentenzahlung entscheiden, so stehen Ihnen üblicherweise folgende Bezugsarten zur Verfügung:

  • Die konstante Rente:
    Bei der konstanten Rente wird eine in der Höhe gleichbleibende Rentenzahlung geleistet. ( Vorbehaltlich schwankender Gewinnanteile ). Sie setzt sich zusammen aus der vertraglich garantierten Rente und den erwirtschafteten Überschüssen. Der Wert der konstanten Rente ist aufgrund einer möglichen Änderung der Gewinne nicht garantiert.
  • Die dynamische Rente:
    Die dynamische Rente wird Ihnen lebenslang mit einer Steigerungsrate ( ca. 2 - 5% jährlich ) ausbezahlt. Sie setzt sich zusammen aus der vertraglich garantierten Rente und dem jährlichen Steigerungssatz welcher allerdings von den erzielten Überschüssen abhängig ist.
  • Die sinkende Rente:
    Die sinkende Rente ist im Vergleich zu den anderen Bezugsarten zu Beginn am höchsten, reduziert sich aber Jahr für Jahr um einen gewissen Prozentsatz.


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Private Rentenversicherung

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