Was ist beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung zu beachten?
Bei der privaten Rentenversicherung gibt es eine garantierte Aufnahme, wenn keine Zusatzversicherungen (z.B. BUZ) eingeschlossen werden, da die sonst bei Lebensversicherungen üblichen Gesundheitsfragen entfallen. Es kann daher zu keinen Risikozuschlägen oder Ablehnungen aufgrund des Gesundheitszustandes kommen. Die private Rentenversicherung bietet daher für alle Personen die aufgrund des Gesundheitszustandes für eine normale Annahme in der Kapitallebensversicherung nicht in Betracht kommen die beste Alternative.
Für den Fall, dass der Versicherte das Rentenbeginnalter (z. B. 65. Lebensjahr) nicht erlebt, kann eine sogenannte Beitragsrückgewähr in den Vertrag eingeschlossen werden, so dass die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen sondern an die Erben ausgezahlt werden.
In der Regel erhalten Sie die vereinbarte Rente lebenslang. Für den Fall, dass der Bezug der Rente nur von kurzer Dauer ist (Rentenbeginn mit 65 Jahren, Ableben mit 67 Jahren), und so die jahrelang vorfinanzierte Zusatzrente nur wenige Jahre durch den Versicherer erbracht werden muss, kann hier mit einer sogenannten Rentengarantie gegengesteuert werden. Die Rentengarantiezeit stellt eine sogenannte Mindestlaufzeit für die Rentenzahlung dar. Falls der Rentenbezieher während der Garantiezeit versterben sollten, bekommen seine Erben für die restliche Dauer der Garantiezeit die vereinbarte Rente in unveränderter Höhe weiterbezahlt.
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